WIRTSCHAFTLICHEN SCHADEN NEUTRAL ERMITTELN
Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechungsschäden treten dann auf, wenn eine vollständige oder teilweise Unterbrechung der regulären Geschäftstätigkeit nötig ist und diese zu Umsatz- und Ergebniseinbußen führt.
Im Rahmen eines Betriebs- oder Praxisunterbrechungsschadens untersuchen wir als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger die Auswirkungen des Ereignisses nach den geltenden Versicherungsbedingungen objektiv und unabhängig und kalkulieren deren Folgeschaden. Grundsätzlich erfolgen diese Bewertungen immer unter Beachtung möglicher Schadenminderungsmaßnahmen.
Gutachten und Testate dieser Art können im Auftrag des geschädigten Unternehmens, des Versicherers, im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens oder auch als Schieds-/Obergutachten erstattet werden.
Wir können Ihnen genau berechnen, welchen wirtschaftlichen Folgeschaden die Betriebsunterbrechung verursacht hat, sowohl bei kompletter Betriebsstillegung als auch bei einer Teilbeeinträchtigung Ihres Unternehmens. Viele Jahre branchenübergreifender Erfahrung als Gutachter für Betriebsunterbrechungsschäden haben uns zu Experten in der neutralen Bewertung und Begutachtung sämtlicher Spezialfälle und Branchen gemacht.
Das ButzExpert-Betriebsunterbrechungsgutachten erfolgt i.d.R. interdisziplinär und fallbezogen. So werden bei Bedarf vereidigte Kollegen der anderen Fachrichtungen (Immobilien; Maschinen und Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) hinzugezogen, deren unabhängige Untersuchungsergebnisse in das Gesamtgutachten einfließen.
Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns doch einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.