Typische Anlässe für eine Einkommensfeststellung sind familienrechtliche Auseinandersetzungen, bei denen wir meist auf Veranlassung der Gerichte als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig werden.
In den ButzExpert - Einkommensermittlungsgutachten berechnen wir objektiv das unterhaltsrechtlich anrechenbare Nettoeinkommen von Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, um dem Gericht und den Parteien Hilfestellung für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu ermitteln.
Bei der Bewertung des für die Einkommensfeststellung unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens werden folgende Einkünfte zu Grunde gelegt:
Zu berücksichtigen sind dabei die persönlichen Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Zins- und Tilgungsleistungen für Verbindlichkeiten.
Zur Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit werden die Einkünfte der letzten drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag zugrunde gelegt. Als Belege sind Einnahme-Überschussrechnungen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Anlagenspiegel heranzuziehen. Besonders zu prüfen und ggf. zu eliminieren bzw. zu korrigieren sind die steuerlichen Abschreibungen. Denn steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten sind für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens meistens nicht zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Abschreibungen auf Immobilien und Ansparabschreibungen, die grundsätzlich aufzulösen sind.
Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns doch einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.