Betriebsverlagerung

Die Anlässe für eine Betriebsverlagerung sind vielfältig und oft äußerst komplex. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Gutachter sind wir auf dieses Thema spezialisiert, analysieren die Sachlage und schaffen die richtige Entscheidungsgrundlage für die Entschädigung der Verlagerungs- und Folgekosten einer teilweisen oder totalen Verlagerung eines Unternehmens z. B. im Zusammenhang mit:

  • Städtebaulichen Maßnahmen
  • Sanierungsverfahren
  • Umlegungsverfahren
  • Autobahn-/Straßenbaumaßnahmen
  • Bahnbaumaßnahmen
  • Hoheitsrechtliche Eingriffe
  • Sonstige den Betrieb beeinträchtigende Maßnahmen

Im Rahmen eines ButzExpert - Betriebsverlagerungsgutachtens werden die Auswirkungen des geplanten Eingriffs nach den geltenden Entschädigungsrichtlinien gemäß Baugesetzbuch bzw. Enteignungsrechtsprechung objektiv und unabhängig ermittelt.

Die gesetzlichen Grundlagen für Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit städtebaulichen Eingriffen ergeben sich aus den § 95,96 bzw. 182 ff BauGB. Härteausgleichsansprüche ergeben sich aus § 181 BauGB. Dabei ist von der Prämisse eines bildhaft gleichen Standortes auszugehen. Ziel eines Betriebsverlagerungs- und Folgekostengutachtens muss sein, das betroffene Unternehmen so zu stellen, als ob das Verlagerungsereignis nicht eingetreten wäre. Die Kosten sind dabei abstrakt, aber so konkret wie möglich zu berechnen.

Im Ergebnis besteht Transparenz über alle Kosten und Maßnahmen in Form eines neutralen und fundierten Gutachtens. Wir arbeiten interdisziplinär mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern für Immobilienwertermittlung sowie entsprechend qualifizierten Ingenieurgutachtern auf dem Maschinen- und Anlagensektor zusammen.

Das ButzExpert - Betriebsverlagerungsgutachten umfasst die Wertkomplexe der einzelnen Fachgebiete unter unserer Federführung, damit evtl. Wertüberschneidungen ausgeschlossen werden. Dafür stehen wir seit über 30 Jahren.

Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns doch einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.