Öffentliche Bestellung

Dipl.-Kaufmann/Dipl.-Betriebswirt Jochen Butz ist seit 1978 als Sachverständiger von der IHK Mittlerer Niederrhein (Krefeld, Neuss und Mönchengladbach) öffentlich bestellt und vereidigt. Eine Zulassung erfolgte auch durch die IHK Leipzig.


Im offiziellen Bestellungsverfahren muss der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einen anspruchsvollen Nachweis über seine "besondere Sachkunde" führen. Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Der Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten. Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde, darf sich auch als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" bezeichnen. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Sie erkennen einen öffentlich bestellten Sachverständigen an der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger", am Rundstempel und an dem von der Bestellungsbehörde ausgegebenen offiziellen Ausweis.

Auskunft und Fragen zum Sachverständigenwesen erteilen die bestellenden Stellen. In unserem Fall ist dies die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein.